Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen und unter bestimmten Voraussetzungen auch den Kauf von Plug-in-Hybriden oder Wasserstoffautos. Zur Beantragung der Förderung benötigen Verbraucher ein BAFA-Gutachten (falls keine Neufahrzeugrechnung vorliegt). Um dieses als KFZ-Sachverständiger anfertigen zu dürfen, ist es erforderlich, DAT Expert Partner zu sein.

Für die Förderung ist nicht zwingend notwendig, dass es sich um einen Neuwagen handelt, denn auch gebrauchte Elektrofahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dafür muss das Fahrzeug u.a. in der offiziellen Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen und darf bisher noch nicht bezuschusst worden sein.

Des Weiteren, spielen der ursprüngliche Kaufpreis, das Erstzulassungsdatum und der Kilometerstand eine entscheidende Rolle. So muss das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges nach dem 4.11.2019 liegen und die Zweitzulassung muss bereits erfolgt sein, darf aber, wie auch die Erstzulassung, längstens 12 Monate zurückliegen. Der Kilometerstand darf zum Zeitpunkt der Begutachtung durch einen KFZ-Sachverständigen 15.000 km nicht übersteigen, unabhängig davon, mit welchem Tachostand das Auto gekauft wurde. Außerdem dürfen die Kosten des Gebrauchtfahrzeuges max. 80% des Neuwagenpreises (inkl. Sonderausstattung) abzüglich des Herstelleranteils betragen.

Gut zu wissen: die SBW bietet in regelmäßigen Abständen das Qualifikationsseminar „Sachverständiger für Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge“ an. Falls dies interessant für Sie sein sollte, wenden Sie sich gerne für weitere Informationen an uns unter der Nummer: 02234-600 399 0.