Hat ein Fahrzeug einen Unfallschaden erlitten, kommt es zu einer Wertminderung. Der KFZ-Sachverständige unterscheidet dabei zwischen einem merkantilen und technischen Minderwert.

Bei einem merkantilen Minderwert erzielt das Fahrzeug trotz Reparatur auf dem Markt nicht mehr den gleichen Preis, den es ohne Unfall gehabt hätte. Bei dem merkantilen Minderwert wird also der Wertverlust berechnet, den ein Fahrzeug bei Verkauf erzielen würde. Da bei einem Fahrzeug Spätfolgen trotz Reparatur nicht ausgeschlossen werden können, ist es Pflicht, z.B. bei einem Kaufvertrag, reparierte Unfallschäden anzugeben. Im Falle eines Totalschadens, berechnet der Sachverständige innerhalb der sogenannten Opfergrenze (100% – 130%) die merkantile Wertminderung. Die Reparaturkosten zzgl. eines merkantilen Minderwertes (Wiederherstellungsaufwand) dürfen daraufhin die 130%-Grenze nicht überschreiten.

Dem Geschädigten steht dann die errechnete Differenzsumme zu, welche er bei der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen kann. Einen deutlichen Minderwert erzielen in der Regel Fahrzeuge, die nicht älter als fünf Jahre sind. Je älter das Fahrzeug ist, desto niedriger fällt der Wertverlust aus.

Bei einem technischen Minderwert kann das Fahrzeug trotz Reparatur nicht mehr in den ursprünglichen technischen Zustand versetzt werden und die Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit oder auch das Aussehen des Fahrzeuges können eingeschränkt sein. Neuere Fahrzeugmodelle können heutzutage jedoch in der Regel durch Reparatur oder Austausch von Bauteilen wieder in einen technisch einwandfreien Zustand zurückversetzt werden. Bei einem LKW kann eine Veränderung der Nutzlast ebenfalls zu einem technischen Minderwert führen.

Wie die merkantile Wertminderung berechnet wird, lässt sich nicht pauschal sagen, da es hierfür keine einheitliche Regelung gibt. Die drei am häufigsten angewandten Berechnungsmethoden sind die Ruhkopf-Sahm-Methode, das Hamburger Modell und das Bremer Modell. Welche Methode angewandt wird, hängt vom spezifischen Fall ab, da jeweils andere Faktoren miteinberechnet werden und es so zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.

Einen Minderwertrechner mit den gängigsten Berechnungsmethoden finden Sie auf der Homepage https://minderwert.de.
Geben Sie dort einfach die Daten ein und das Programm errechnet für Sie den Minderwert des Fahrzeuges.