Die Abkürzung HSN steht für Herstellerschlüsselnummer und TSN für Typschlüsselnummer. Zusammen ergeben sie die KBA-Nummer, wobei KBA für Kraftfahrt-Bundesamt steht. Des Weiteren wird zusätzlich eine Emissionsschlüsselnummer (ESN) angegeben. Diese gehört nicht zur KBA-Nummer, wird jedoch, wie auch die HSN und TSN, zur Berechnung der KFZ-Steuer bzw. Versicherung benötigt.
Die HSN besteht aus vier Ziffern und gibt den Herstellercode an. Bei größeren Herstellern kommt es vor, dass diese nicht nur eine, sondern mehrere Herstellerschlüsselnummern besitzen.
Die Typschlüsselnummer wiederum besteht aus drei Buchstaben und fünf Zahlen (bei Fahrzeugen vor 2005 nur aus Zahlen) und macht Angaben zum Fahrzeugtypen, Variante und Version sowie zur Karosserie, Motorisierung, Kraftstoffart und weiteren Fahrzeugeigenschaften.
Die Schlüsselnummer (KBA-Nummer) ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter den Punkten 2.1 (HSN) bzw. 2.2 (TSN) aufgeführt. Bei Fahrzeugen, die vor Oktober 2005 zugelassen wurden, sind sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II unter den Punkten „zu 2“ (HSN) und „zu 3“ (TSN) zu finden.
Die Emissionsschlüsselnummer besteht aus zwei (bis EURO4) bzw. vier Ziffern (ab EURO5) und gibt Auskunft über die Schadstoffklasse eines Fahrzeuges.
Die ESN ist unter Punkt 14.1 der Zulassungsbescheinigung I oder bei Fahrzeugen, die vor Oktober 2005 zugelassen wurden, in Feld „zu 1“ der Zulassungsbescheinigung II zu finden.
