Immer wieder kommt es vor, dass die Versicherungsgesellschaften versuchen, berechtigte Ansprüche hinsichtlich Reparaturkosten im Haftpflichtsschadensfall zu kürzen. Teilweise greifen sie hierbei zu Argumenten, die rechtlich nicht vertretbar sind. Wir geben Ihnen hier Tipps und rechtlich untermauerte Gegenargumente, welche Ihnen helfen sollen, sich gegen diese Kürzungen durchzusetzen.
Es ist erlaubt, Kleinteile zu einem Pauschalpreis in Höhe von zwei Prozent der Reparaturkosten zusammenzufassen, da der Aufwand, alle Teile einzeln aufzulisten in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen würde (AG Erlangen, 15.02.2012, Az. 3 C 1956/11, openJur 2013, 3353).
Verlangt die Versicherungsgesellschaft einen Kostenvoranschlag, muss sie auch die Kosten dafür tragen und kann sie nicht mit den Reparaturkosten verrechnen (AG Stuttgart, 10.06.2011, Az. 18 C 1575/11). https://www.captain-huk.de/urteile/ag-stuttgart-verurteilt-hdi-zur-zahlung-der-kosten-des-kostenvoranschlages-mit-urteil-vom-10-6-2011-18-c-157511/).
Der Geschädigte hat Anspruch auf eine Beilackierung, wenn dies so im Schadengutachten angegeben und somit laut §249 Abs. 2 des BGB erforderlich ist. Sollte der erste Lackierversuch scheitern und wiederholt werden müssen, muss der Versicherer und nicht der Geschädigte für Folgekosten aufkommen (AG München, 24.02.2011, Az. 343 C 23050/10). https://www.captain-huk.de/urteile/ag-munchen-spricht-mit-urteil-vom-24-2-2011-343-c-2305010-die-lackangleichungskosten-auch-bei-fiktiver-schadensabrechnung-zu/).
Der Geschädigte muss nicht hinnehmen, dass es durch eine Reparatur zu Farbunterschieden im Lack kommt. Daher muss der Schädiger die Kosten für ein Beipolieren übernehmen (AG Tübingen, 28.11.2014, Az. 3 C 911/13; Abruf-Nr. 145202 unter www.iww.de).
Lackierkosten – Farbmusterblech
Das Mischen von Farbtönen ist wesentlicher Bestandteil beim Lackieren, daher müssen die Kosten für ein Farbmusterblech ebenfalls von der Versicherung übernommen werden (AG Meiningen, 11.08.2015, Az. 13 C 861/14; Abruf-Nr. 145188 unter www.iww.de).
Probefahrtkosten sind erstattungspflichtig und nicht bereits in den allgemeinen Arbeitskosten enthalten (AG Erkelenz, 07.06.2013, Az. 14 C 120/13). Es ist davon auszugehen, dass die Werkstatt beurteilen kann, ob eine Probefahrt nach einem Haftpflichtschaden notwendig ist. https://www.captain-huk.de/urteile/ag-erkelenz-verurteilt-hdi-zur-freistellung-restlicher-mietwagenkosten-nach-schwacke-sowie-zur-freistellung-der-kosten-fur-fahrzeugreiniguzng-und-probefahrt-mit-urteil-vom-7-6-2013-14-c-12013/).
Sollte ein Reifen so stark beschädigt sein, dass er ersetzt werden muss, jedoch in dieser Variante nicht mehr lieferbar ist, so hat der Geschädigte Anspruch darauf, dass beide Reifen auf der Achse ersetzt werden, auch wenn der zweite keinen Schaden genommen hat (AG Heinsberg, 28.03.2013, Az. 36 C 81/12; Abruf-Nr. 131369 unter iww.de). In Extremsituationen kann es sich auf die Sicherheit auswirken, wenn die Reifen unterschiedliche Profile aufweisen. Abgesehen davon ist heutzutage auch der optische Faktor von Relevanz. Bei einem Ersatz von Reifen ist jedoch auch der „Neu-für-Alt-Abzug“ zu prüfen.
Ist es notwendig, dass ein Rad bei der Reparatur ausgewuchtet werden muss, sind die dazu benötigten Wuchtgewichte vom Versicherer zu erstatten (AG Günzburg, 06.09.2011, Az. 1 C 164/11). https://www.captain-huk.de/urteile/ag-gunzburg-verurteilt-eintrittspflichtige-haftpflichtversicherung-aus-abgetretenem-recht-zur-zahlung-restlicher-schadenspositionen-insbesondere-der-verbringungskosten-mit-urteil-vom-6-9-2011-1-c-164/).
Die Versicherung muss die Reinigungskosten für Verschmutzungen am Fahrzeug nach der Reparatur übernehmen (AG Oldenburg, 06.02.2013, Az. 25 C 288/12; Abruf-Nr. 130597 unter iww.de).
Reinigungskosten – Glassplitter im Türschacht
Die Kosten für die Beseitigung von Glassplittern in einem Türschacht müssen von der Versicherung übernommen werden, da ohne Beseitigung der Splitter die Funktionalität eingeschränkt sein kann (BGH, 11.11.2015, Az. IV ZR 426/14; openJur 2015, 19516 ).
Reparaturkosten – Allgemein (1)
Die Kosten für eine neue Heckscheibe müssen vom Versicherer übernommen werden, wenn die Scheibe aufgrund von Spannung beim Ausbauen zerspringt (AG Miesbach, 09.04.2015, Az. 1 C 875/14; Abruf-Nr. 144334 unter www.iww.de).
Reparaturkosten – Allgemein (2)
Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug wie im Schadengutachten angegeben reparieren, muss der Versicherer die vollen Kosten übernehmen und kann nicht selbst beurteilen, ob bestimmt Kosten oder Reparaturen notwendig sind oder nicht (AG Berlin-Mitte, 23.09.2015, Az. 18 C 3143/15; https://www.captain-huk.de/urteile/ag-berlin-mitte-sieht-bei-der-reparaturwerkstatt-das-werkstatt-und-prognoserisiko-zu-lasten-des-schaedigers-verweist-auf-den-moeglichen-vorteilsausgleich-und-verurteilt-zur-zahlung-der-vorgerichtlic/).
Reparaturkosten – Scheinwerfer
Wenn der vom Hersteller angebotene Reparatursatz nicht ausreicht, um die Aufhängungen der Frontscheinwerfer so zu reparieren, dass der ursprüngliche Zustand widerhergestellt werden kann, muss der Versicherer die zusätzlichen Kosten, z.B. für einen weiteren Reparatursatz, übernehmen (AG Limburg, 05.08.2015, Az. 4 C 85/14; Abruf-Nr. 145201 unter iww.de).
Reparatur – werkstatteigenes Fahrzeug
Versicherer müssen die Kosten einer Reparatur auch bei werkstatteigenen Fahrzeugen in voller Höhe übernehmen, da davon auszugehen ist, dass die Werkstatt in der selben Zeit auch fremde Fahrzeuge hätte reparieren können (AG Amberg, 21.12.2015, Az. 2 C 838/15; Abruf-Nr. 146129 unter www.iww.de). Eine Einschränkung gibt es jedoch: die Werkstatt muss zum Zeitpunkt der Reparatur durch vorhandene Aufträge ausreichend ausgelastet sein. Die Beweislast liegt jedoch beim Versicherer.
Ist es notwendig, dass Richtwinkelsätze angemietet werden, so muss die Versicherung die Kosten für die Anmietung erstatten. Heutzutage ist es Standard, dass Werkstätten keine eigenen besitzen müssen, sondern diese angemietet werden (AG Halle/Saale, 08.01.2014, Az. 102 C 2549/13; openJur 2020, 28839).
Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Versicherungsgesellschaft die Kosten für Standgeld übernehmen (AG Görlitz, 07.10.2013, Az. 4 C 18/13; https://www.captain-huk.de/urteile/ag-gorlitz-entscheidet-zu-mietwagenkosten-nach-schwacke-und-standgebuhren-mit-urteil-vom-7-10-2013-4-c-1813/). Dies ist gegeben, wenn der Versicherer für die Zahlungsverzögerung verantwortlich ist, der Geschädigte das Fahrzeug nicht ohne Kreditaufnahme auslösen kann und der Versicherer nach §254, Abs. 2 BGB vor einer möglichen Schadenerweiterung gewarnt wurde.
Der Geschädigte darf das Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt der entsprechenden Automarke bringen, auch wenn es sich nur um Lackierungsarbeiten handelt (AG Berlin-Mitte, 06.05.2015, Az. 112 C 3004/15; Abruf-Nr. 144508 unter www.iww.de).
Wird ein Fahrzeug an eine Lackiererei übergeben, muss die Versicherungsgesellschaft die Verbringungskosten übernehmen. Es ist nicht davon auszugehen, dass jede Werkstatt eine eigene Lackiererei besitzt (AG München, 11.12.2014, Az. 333 C 32338/13; Abruf-Nr. 143864 unter www.iww.de).