Nach einem Unfall empfiehlt es sich für die Betroffenen immer einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, um mögliche Nachteile rechtzeitig abzuwenden. Der Anwalt sollte dabei bereits vor der Schadensregulierung beauftragt werden und nicht erst, wenn es zu Problemen bei der Regulierung kommt. Da sich die Anwaltsvergütung nach den Streitwert richtet, lohnt sich die Auftragsannahme, wenn schon ein Teil reguliert wurde, für Anwälte meist nicht mehr und es kann vorkommen, dass solch ein Auftrag dann gar nicht erst angenommen wird.
Hat der Betroffene keine Schuld am Unfall, so entstehen ihm auch keine Kosten. Diese müssen nämlich von der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung getragen werden und zählen somit zum Gesamtschaden. Eine Rechtsschutzversicherung ist dabei nicht erforderlich.
Sollte eine Teilschuld bestehen, werden auch die Kosten für den Rechtsbeistand anteilig in Rechnung gestellt. Jedoch wird selbst bei Schuld an einem Unfall dazu geraten, einen Anwalt zu beauftragen, um die möglicherweise sehr hohen Kosten zu reduzieren. Eventuell stellt sich so auch heraus, dass nur eine Teilschuld am Unfall bestand. Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Fall hilfreich, da die Versicherungen oft sehr zahlungsunwillig und prozessfreudig sind.
Der Geschädigte sollte sich bei der Frage, ob er sich einen Anwalt nimmt, nicht zurückhalten, da die gegnerischen Versicherungen selbst ein Team aus Experten einsetzen. Diese arbeiten jedoch zu Gunsten der Versicherung und zu Lasten der Geschädigten und versuchen die oftmals berechtigten Forderungen zu kürzen.
