Nach einem Unfall können meist hohe Summen für die Reparatur oder Neuanschaffung eines Fahrzeuges anfallen. Daher müssen oftmals KFZ-Sachverständige hinzugezogen werden, welche die genaue Höhe der Kosten errechnen und in einem Gutachten festhalten. Je nach Komplexität des Falls, kann ein Gutachten mehrere Hundert Euro betragen.

Wer die Kosten für einen KFZ-Sachverständigen in einem Schadensfall übernehmen muss, hängt im Wesentlichen davon ab, wer den Unfall bzw. Schaden verursacht hat und auf welche Weise das Fahrzeug versichert ist. Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen und hat zusätzlich die Möglichkeit, ein Fahrzeug Vollkasko zu versichern, wodurch im Schadensfall weitere Kosten durch die Versicherungsgesellschaft übernommen werden.

Trägt der Geschädigte keine Mitschuld am Unfall, so muss der Unfallgegner bzw. dessen Versicherungsgesellschaft die Kosten für das Gutachten übernehmen. Der Geschädigte hat jedoch das Recht, zusätzlich einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. In diesem Fall müssten die Kosten ebenfalls von der Versicherung des Gegners übernommen werden, es sei denn er hat sich zuvor mit dieser auf deren bestellten Gutachter geeinigt. Dann müsste er die Kosten für einen zusätzlich beauftragten Gutachter selbst tragen. Besitzt der Geschädigte jedoch eine Mitschuld am Unfall, so muss er ebenfalls einen Teil des Gutachtens bezahlen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Kosten von der Versicherung in der Regel nur übernommen werden, falls die Schadenssumme die Bagatellgrenze, welche laut aktueller Rechtsprechung auf rund 750 € festgelegt ist, überschreitet und die Gutachterkosten nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen.

Im Falle einer Vollkaskoversicherung des Unfallverursachers, obliegt die Entscheidung bei der Versicherungsgesellschaft, ob ein Gutachten notwendig ist. Falls ja, übernimmt diese auch die Kosten, insofern der verursachte Schaden nicht grob fahrlässig entstanden ist. Meist bestimmt die Versicherungsgesellschaft dabei jedoch selbst, welchen KFZ-Sachverständigen sie für die Erstellung des Gutachtens beauftragt.

Es ist daher für KFZ-Sachverständige von Bedeutung, herauszufinden, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, um die Kosten für das Gutachten mit der entsprechenden Partei abrechnen zu können.