Nach einem Unfall muss der KFZ-Sachverständige zunächst einmal alle Daten des Geschädigten, des Unfallgegners und der KFZ-Versicherung aufnehmen.
Beginnen Sie dafür mit der Aufnahme der Adressdaten des Geschädigten. Hierbei kann es sich sowohl um eine Privatperson, als auch um eine Firma handeln. Sollte der Geschädigte nicht der Fahrzeughalter sein, z.B. wenn es sich beim Unfallfahrzeug um einen Firmenwagen handelt, so notieren Sie sich zusätzlich die Firmendaten. Als nächstes geben Sie das Autokennzeichen an. Sollte der Geschädigte durch einen Anwalt für Verkehrsrecht vertreten werden, so notieren Sie außerdem die Daten des Anwalts und seiner Kanzlei.
Gehen Sie beim Erfassen der Daten des Unfallverursachers gleichermaßen vor. Denken Sie daran, sich Name und Adresse seiner KFZ-Versicherung inkl. Versicherungsnummer geben zu lassen. Dies ist notwendig, damit Sie die Kosten für das Gutachten hinterher mit der Versicherung abrechnen können.
Machen Sie Angaben dazu, wann, wo und wie der Schaden am Fahrzeug entstanden ist und ob der Unfall schon durch die Polizei aufgenommen wurde. Falls ja, geben Sie zusätzlich das polizeiliche Aktenzeichen an.
Notieren Sie außerdem, wann und wo Sie die Besichtigung des Unfallfahrzeuges durchgeführt haben, z.B. beim Geschädigten, bei Ihnen vor Ort oder in einer Werkstatt mit der Sie zusammenarbeiten, welche Parteien bei der Besichtigung anwesend waren und in welchem Zustand sich das Unfallfahrzeug zu diesem Zeitpunkt befand.
Vergessen Sie abschließend nicht, sich eine Abtretungserklärung vom Auftraggeber unterzeichnen zu lassen, damit das Gutachterhonorar später von der Versicherung direkt an Sie ausgezahlt werden kann.
